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Kindesvertretungen

Unabhängige Vertretung von Kindern und Jugendlichen – fachlich fundiert, sorgfältig geführt und dem Kindeswohl verpflichtet

Was?

In KESB- und Gerichtsverfahren vertrete ich Kinder und Jugendliche. Ich gebe den Kindern/Jugendlichen eine Stimme im und vertrete deren Interessen.

Für wen?

  • Kinder von 0 – 17 Jahre

  • Familienrechtliche Verfahren, insbesondere bei:

    • Kindesschutzverfahren (mit möglicher ausserfamiliärer Unterbringung)

    • Strittige Fragen zu Obhut und persönlichem Verkehr

    • Das Kind weist einen Sonderschulbedarf aus und / oder leidet an einer psychischen Erkrankung

  • Idealerweise in der Ostschweiz

 

Bei Bedarf nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

Aufwände

Hier steht der Text für die Kosten.​

Kontakt

Habe ich Ihr Interesse geweckt und sind Sie an einer Dienstleistung von mir interessiert?
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

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