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Mandatsführung / Beistandschaften

Professionelle Führung von Beistandschaften im Kindes- und Erwachsenenschutz

Für wen?

  • Kinder von 0 – 17 Jahre

    • Erziehungsaufsichten

    • Klar abgegrenzte Teilbereiche (z.B. bei Aufsplittung von Erziehungs- und Besuchsrechtsbeistandschaften)

    • Ersatzbeistandschaften

    • Vorsorgliche Beistandschaften bis zur Klärung des definitiven Unterstützungsbedarfs

  • Erwachsene

    • Ersatzbeistandschaften

    • Klar zeitliche begrenzte Mandate 

    • Mandate mit notwendigem Aufwand ausserhalb der gewöhnlichen Bürozeiten

    • Vorsorgliche Beistandschaften bis zur Klärung des definitiven Unterstützungsbedarfs

 

Bei Bedarf nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

Kontakt

Habe ich Ihr Interesse geweckt und sind Sie an einer Dienstleistung von mir interessiert?
Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Aufwände

Hier steht der Text für die Kosten.​

Was?

Im Auftrag von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden übernehme ich besondere Mandate und führe Beistandschaften. Dabei übernehme ich Verantwortung und vertrete die Interessen der mir anvertrauten Kinder und erwachsenen Klientinnen und Klienten.

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